Die unterschiedlichen Fahrzeug-Gruppen erfordern ein Mindestalter und sowie zeitlichen Mindest-Besitz eines Führerscheines. Das geringste Mindestalter beträgt 19 Jahre sowie der einjährige Besitz eines Führerscheines gilt für die kleinsten Gruppen P1 und P2. Für die Gruppen B2 und B3 (Mehrsitzer / Kleinbus) beträgt das Mindestalter 26 Jahre sowie ein Besitz des Führerscheines von 7 Jahre.